Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung zu 100% und zuzahlungsfrei. Private Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihrer Kostenübernahme teils erheblich, u.a. abhängig vom individuell gewählten Tarif. Aufgrund dessen sollten Sie vor Aufnahme der Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung klären, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen ambulante Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin mit Approbation und Kassenzulassung erstattet wird.
Wenn Sie mich kontaktieren, erhalten Sie zunächst einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. In dieser ersten Sitzung erfasse ich Ihr psychisches Beschwerdebild und gebe Ihnen zu Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten sowie -indikationen eine erste Rückmeldung. In der folgenden probatorischen Phase legen wir gemeinsam Therapieziele fest, und Sie gewinnen ein erstes Verständnis für Zusammenhänge zwischen lebensgeschichtlichen Ereignissen, persönlichkeitsspezifischen und situativen Einflüssen sowie Ihrer Symptomatik. Zudem machen Sie sich ein Bild von meiner Arbeitsweise und davon, ob „die Chemie stimmt“. Wenn Sie sich für eine psychotherapeutische Behandlung bei mir entscheiden sollten, erfolgt dann die Antragsstellung auf Kurzzeittherapie (12 bzw. 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (45 bis max. 80 Sitzungen). Die Sitzungen dauern 50 min und finden in der Regel wöchentlich statt.